Geht nicht, gibt’s nicht.
Regelmässig prüfen, langfristig profitieren
Mit fachgerechten Wartungen und gründlichen Inspektionen stellen wir sicher, dass Ihre Anlagen zuverlässig, effizient und störungsfrei arbeiten. Durch rechtzeitige Kontrolle erkennen wir mögliche Probleme frühzeitig und verlängern so die Lebensdauer Ihrer Systeme – wirtschaftlich, sicher und nachhaltig.
- Wir weisen darauf hin, dass nach heutigem Stand der Technik ein Abschiebern der Pumpe möglich sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vor der Durchführung des Kundendiensteinsatzes ein Ablassen der Anlagen durch den Betreiber und nach der Durchführung des Kundendiensteinsatzes ein Befallen der Anlage durch den Betreiber erfolgen.
- Im Zuge der Durchführung des Kundendiensteinsatzes kann es notwendig sein, dass die Isolierungen entfernt oder beschädigt werden müssen um den Auftrag ausführen zu können. In diesem Fall verzichtet sowohl der Auftraggeber als auch der Eigentümer auf die Erhebung von Schadenersatzansprüchen. Der Auftraggeber hat für die Wiederherstellung Sorge zu tragen.
- Bei Kundendienstanforderungen für Fäkalien- und Zisternenanlagen ist vor Ort laut BGV C5 § 34 Abs. 5 ein zusätzlicher Techniker aus Sicherheitsgründen erforderlich. Fäkalienhebeanlagen müssen vor der Reparatur seitens des Betreibers abgepumpt, gereinigt und gespült werden. Bei Arbeiten in Zisternen und Gruben ist bauseits eine entsprechende Freimessung nach BGR 126 durchzuführen und entsprechend mit einem Freigabeschein zu bestätigen. Sollte eine Freimessung durch den Auftraggeber nicht möglich sein, kann diese nach vorheriger Rücksprache durch uns erfolgen (kostenpflichtige Zusatzleistung).
- Das Produkt muss frei zugänglich sein, Leitern oder Gerüste sowie Hilfshebevorrichtungen müssen bauseits bereitgestellt werden. Sollten keine Hilfshebevorrichtungen vom Auftraggeber gestellt werden, können diese nach vorheriger Rücksprache von uns bereitgestellt werden (kostenpflichtige Zusatzleistung). Ein für den Einsatz ggf. benötigter Strom- und Wasseranschluss sowie eine evtl. Hilfskraft sind bauseits zu stellen, sofern sie auf Grund der Anlagengebenheiten erforderlich sind. Dies ist im Vorfeld abzuklären.
- Bitte beachten Sie, dass wir den Kundendiensteinsatz zu unseren derzeitig gültigen und bekannten Verrechnungssätzen durchführen werden. Sollte es nach der Prüfung des Vorganges um einen berechtigten Gewährleistungsanspruch handeln, erfolgt keine Berechnung. Die Entscheidung, ob ein Gewährleistungsanspruch vorliegt, kann erst nach der Begutachtung durch Grundfos erfolgen. Handelt es sich um keinen Gewährleistungsanspruch, wird die Reparatur verrechnet. Lieferung und Leistung erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Liefer-, Leistungs- und Reparaturbedingungen, die Sie auch unter www.grundfos.at finden.